Welche Aufgaben hat der Gemeinderat?
Der Gemeinderat ist zusammen mit dem Bürgermeister einer Gemeinde das "Verwaltungsorgan der Gemeinde". Der Gemeinderat ist aus der Forderung von Art. 28 GG entstanden, daß "in den Gemeinden das Volk eine aus demokratischen Wahlen hervorgegangene Vertretung haben muß." Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Diese Stellung wird dadurch gekennzeichnet, daß er die kommunalpolitische Führung besitzt und über die wichtigen Gemeindeangelegenheiten entscheidet.
Der Gemeinderat legt die Grundsätze der Verwaltung fest und bestimmt dadurch die Gesamtplanung und das Programm der Gemeinde. Das geschieht in erster Linie durch die Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung, sowie über den Erlaß allgemeiner Richtlinien, wie Satzungen und Ordnungen. Die Zuständigkeit des Bürgermeisters, sprich die Dinge, über die er ohne vorherige Befragung des Gemeinderates entscheiden kann, sind auf die "Geschäfte der laufenden Verwaltung" beschränkt. Im Zweifel über die Zuständigkeit, liegt sie immer beim Gemeinderat. Die beschriebene Stellung kommt allerdings nur dem Gemeinderat als ganzes Gremium zu und nicht einzelnen Mitgliedern.
Der Gemeinderat hat auch die Möglichkeit, seine Befugnisse auf den Bürgermeister oder auf Ausschüsse des Gemeinderates zu übertragen. Der Vollzug von Sachentscheidungen, die im Gemeinderat getroffen wurden, ist dann Aufgabe des Bürgermeisters und der Verwaltung. Der Gemeinderat hat lediglich die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Vollzug zu kontrollieren.
Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 15 Gemeinderäten als ehrenamtlichen Mitgliedern. Die Zahl der Gemeinderäte wird durch die Einwohnerzahl bestimmt und durch die Tatsache, dass in Langenbrettach nach den Grundsätzen der unechten Teilortswahl gewählt wird. Die tatsächliche Zahl ist daher in der Hauptsatzung der Gemeinde Langenbrettach festgelegt. Die Ortschaften sind im Gemeinderat unterschiedlichen stark vertreten und zwar mit 9 Mitgliedern aus Brettach, 5 aus Langenbeutingen und 1 Mitglied aus Neudeck.
Der Gemeinderat Langenbrettach wurde am 26. Mai 2019 das letzte Mal gewählt und am 01.07.2019 in öffentlicher Sitzung in sein Amt eingesetzt. Seine Amtszeit beträgt 5 Jahre. Sie endet immer mit Ablauf des Monats, in dem die nächsten regelmäßigen Wahlen stattfinden. Bis zum Zusammentritt des neugewählten Gemeinderats führen aber die bisherigen Gemeinderäte die Geschäfte weiter.