Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform
Der Landtag hat im Jahr 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Das Gesetz bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Im Zuge der Grundsteuerreform sind die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken gesetzlich verpflichtet eine Grundsteuer-Erklärung, auch "Feststellungserklärung" genannt, abzugeben. Ab dem 1. Juli 2022 kann diese von den Eigentümerinnen und Eigentümern für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eingereicht werden. In dieser müssen für die Grundsteuer B unter anderem die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert angegeben werden.
Weitere Informationen zur Einreichung der Erklärung erhalten Sie hier.
Ein Erklärvideo des Finanzministeriums, das sehr anschaulich die Eingabeschritte in Mein ELSTER erläutert, finden Sie hier.
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