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Bebauungsplan "Erweiterung Stegle/Bildreich": Gemeinde Langenbrettach

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Bebauungsplan "Erweiterung Stegle/Bildreich"

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan gem. § 13b Baugesetzbuch und örtliche Bauvorschriften „Stegle/Bildreich - Erweiterung“

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Gemeinde Langenbrettach hat am 21.09.2020 den Vorentwurf des folgenden Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen:

Bebauungsplan „Stegle/Bildreich - Erweiterung“ in Langenbeutingen

Maßgebend ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure vom 08.09.2020. Der Geltungsbereich ist im Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt.

=> Lageplan

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 09.10.2020 bis 09.11.2020 im Rathaus der Gemeinde Langenbrettach, Rathausstr. 1, 74243 Langenbrettach im Erdgeschoß im Eingangsbereich während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Da der Entwurf im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4 a (4) BauGB auch im Internet unter www.langenbrettach.de (Startseite) oder
kaeser-ingenieure.de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.

Langenbrettach, 01.10.2020

gez. Natter
Bürgermeister

=> Begründung zum Bebauungsplan

=> Textteil zum Bebauungsplan