Aufgaben der Ortschaftsrates
Der Ortschaftsrat Langenbeutingen ist kein Ausschuß des Gemeinderates Langenbrettach, sondern ein eigenständiges Organ der Gemeinde. Der Gemeinderat kann dem Ortschaftsrat keine Weisung erteilen, er kann nur über den Erlaß von Richtlinien (Satzungen, Ordnungen) oder über den Etat in die Arbeit des Ortschaftsrates eingreifen und Einfluß nehmen.
Daher dürfen auch Gemeinderäte und umgekehrt die Ortschaftsräte nicht an den Sitzungen des anderen Organs beratend teilnehmen und bei der nichtöffentlichen Sitzung auch nicht zuhören. Das gilt nur für Gemeinderäte aus Langenbeutingen, sie können an den Sitzungen des Ortschaftsrates mit beratender Stimme teilnehmen.
Der Bürgermeister ist ebenfalls kein Mitglied des Ortschaftsrates. Er darf aber an den Sitzungen teilnehmen und das Wort ergreifen. Der Ortschaftsrat besteht aus dem Ortsvorsteher als Vorsitzendem und den gewählten ehrenamtlichen Ortschaftsräten.
Die Ortschaftsräte werden zusammen mit dem Gemeinderat nach den gleichen Grundsätzen gewählt. Es gibt 8 Ortschaftsräte in Langenbeutingen, einer davon vertritt Neudeck, der Rest Langenbeutingen. Der Ortschaftsrat befaßt sich mit allen von der örtlichen Verwaltung zu bearbeitenden wichtigen Angelegenheiten und kann Empfehlungen für das weitere Vorgehen aussprechen. Wichtige Angelenheiten sind in diesem Fall alle Vorgänge, die für die Ortschaft von besondere Bedeutung sind. Der Ortschaftsrat arbeitet eine Stellungnahme aus, über die der Gemeinderat letztendlich entscheiden muß.