Grundbuchauszug
Verfahrensablauf
Um einen Grundbuchabzug erhalten zu können, müssen Sie diesen beantrag/en. Dies können Sie persönlich oder schriftlich bzw. per E-Mail tun. Zuständige Mitarbeiterin im Rathaus ist Frau Lederer (E-Mail oder Telefonnummer: 07139/9306-24).
Voraussetzungen
Voraussetzung für das Ausstellen eines Grundbuchauszugs ist ein berechtigtes Interesse. Davon wird bei Grundstückseigentümern regelmäßig ausgegangen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt
- wenn Sie sich vertreten lassen: schriftliche Vollmacht von der Person, die einen Antrag stellen darf
Kosten
Je nachdem, wo Sie den Antrag gestellt haben, unterscheiden sich die Kosten.
a) Kosten beim Grundbuchamt (im Rathaus):
- Ausdruck oder unbeglaubigte Abschrift (Kopie) aus dem Grundbuch: EUR 10,00
- amtlicher Ausdruck oder beglaubigte Abschrift (Kopie) aus dem Grundbuch: EUR 20,00
b) Kosten beim Notar:
- Abdruck: EUR 10,00
- beglaubigter Ausdruck (Abdruck): EUR 15,00
- Umsatzsteuer
- Auslagen für den Abruf des Grundbuchs: in der Regel EUR 8,00
- Versandkosten wie etwaiges Porto