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Grundbuchauszug: Gemeinde Langenbrettach

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Grundbuchauszug

Verfahrensablauf

Um einen Grundbuchabzug erhalten zu können, müssen Sie diesen beantrag/en. Dies können Sie persönlich oder schriftlich  bzw. per E-Mail tun. Zuständige Mitarbeiterin im Rathaus ist Frau Lederer (E-Mail oder Telefonnummer: 07139/9306-24).

 

Voraussetzungen

Voraussetzung für das Ausstellen eines Grundbuchauszugs ist ein berechtigtes Interesse. Davon wird bei Grundstückseigentümern regelmäßig ausgegangen.

 

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt
  • wenn Sie sich vertreten lassen: schriftliche Vollmacht von der Person, die einen Antrag stellen darf
 

Kosten

Je nachdem, wo Sie den Antrag gestellt haben, unterscheiden sich die Kosten.

a) Kosten beim Grundbuchamt (im Rathaus):

  • Ausdruck oder unbeglaubigte Abschrift (Kopie) aus dem Grundbuch: EUR 10,00
  • amtlicher Ausdruck oder beglaubigte Abschrift (Kopie) aus dem Grundbuch: EUR 20,00

b) Kosten beim Notar:

  • Abdruck: EUR 10,00
  • beglaubigter Ausdruck (Abdruck): EUR 15,00
  • Umsatzsteuer
  • Auslagen für den Abruf des Grundbuchs: in der Regel EUR 8,00
  • Versandkosten wie etwaiges Porto