Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahr 2024 bis 2028
Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 gewählten Schöffinnen und Schöffen endet am 31.12.2023. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22. Mai 2023 unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 beschlossen.
Die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024 – 2028 liegt in der Zeit von Dienstag, 30. Mai 2023 bis Montag, 05. Juni 2023 – je einschließlich - während der üblichen Öffnungszeiten auf dem Bürgermeisteramt, Rathausstr. 1, 74243 Langenbrettach, Zimmer 13, 1. OG zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nicht aufgenommen werden durften, da sie nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes unfähig sind, das Amt einer Schöffin / eines Schöffen auszuüben oder aus persönlichen Gründen nach § 33 des Gerichtsverfassungsgesetzes aus beruflichen Gründen gemäß § 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten. Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können bis Montag, 12. Juni 2023 (einschließlich) schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt, Rathausstr. 1, 74243 Langenbrettach, Zimmer 13 erhoben werden. Langenbrettach, 25. Mai 2023 gez. Natter, Bürgermeister