Masernschutzgesetz - Infos an Eltern!
Information Masernschutzgesetz
Liebe Eltern,
Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Der Bundestag hat am 14.11.2019 das Masernschutzgesetz verabschiedet; es wird am 01. März 2020 in Kraft treten. Das Gesetz sieht u. a. vor, dass der Impfstatus gegen Masern bei Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kindertagesstätten, Schulen) überprüft und vor Aufnahme nachgewiesen werden muss. Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das U-Heft oder – bei bereits erlittener Erkrankung – einem ärztlichen Attest erbracht werden. Der Nachweis ist in der jeweiligen Kindertagesstätte einzureichen.
➔ Für Kinder, die bereits in einer Einrichtung betreut werden, muss der Nachweis bis spätestens 31. Juli 2021 erbracht werden
➔ Für Kinder, die ab dem 01.03.2020 in eine Einrichtung aufgenommen werden, ist der Nachweis spätestens eine Woche vor Aufnahme zu erbringen
Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, werden künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Weitere Infos zu Masern und zur Impfung gegen Masern finden Sie unter www.impfen-info.de.