Anschlussunterbringung für Asylbewerber gesucht
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Land Baden-Württemberg ist verpflichtet, einen prozentualen Anteil der Asylbewerber aufzunehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland ankommen. Von den Aufnahmeeinrichtungen des Landes werden die Asylbewerber - abhängig von Größe und Bevölkerungsdichte eines Stadt- oder Landkreises - auf die einzelnen Kreise und von dort auf die einzelnen Kommunen verteilt.
Doch neben der Aufgabe der Erstaufnahme von Flüchtlingen ist die Gemeinde auch für die Anschlussunterbringung der Asylbewerber zuständig. Nach der Zuweisung der Flüchtlinge im Rahmen der Anschlussunterbringung, sind die Kommunen für die endgültige Unterbringung zuständig (§ 18 Abs. 2 FlüAG).
In Langenbrettach, Ortsteil Brettach, wurden bereits 8 Menschen aufgenommen. Diese sind nun schon seit Januar 2014 bei uns und bringen sich gut in die Gemeinschaft ein.
Wir suchen nun nach einer geeigneten Unterkunft für die Familie. Es handelt sich um ein Ehepaar mit 6 Kindern (zwischen 1 -20 Jahren)
Diese müssen zu Beginn des Jahres 2016 in einer anderen Wohnung untergebracht werden. Wir sind daher auf die Hilfe der Bevölkerung angewiesen. Wer kann gegen Zahlung des normalen Mietsatzes geeigneten Wohnraum zur Verfügung stellen? Die Kosten trägt je nach Aufenthaltstitel das Landratsamt oder der Jobcenter.
Bitte melden Sie sich auf dem Rathaus, Zimmer 2, bei Frau Ehmann, Tel. 07139/9306-20 oder bianca.ehmann@langenbrettach.de
Weiterhin suchen wir natürlich ebenso Wohnraum für die Erstaufnahme der Flüchtlinge.