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Bekanntmachungen: Gemeinde Langenbrettach

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Bekanntmachungen

Hinweise für die Beantragung von Wahlscheinen / Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 24. September 2017

Briefwahlunterlagen/ Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 22. September 2017, 18.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Langenbrettach, Rathausstr. 1, 74243 Langenbrettach, beantragt werden. Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag für die Beantragung von Briefwahlunterlagen/ Wahlscheinen zu den normalen Öffnungszeiten zusätzlich von 16.00 – 18.00 Uhr geöffnet.

Merkblatt für die Hinweise (PDF-Dokument, 58,05 KB, 11.09.2017)

Veröffentlichung Wahlbekanntmachung

Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Wahlbekanntmachung (PDF-Dokument, 54,30 KB, 04.09.2017)

Stimmzettelschablone für Sehbeschädigte

Stimmzettelschablone für Sehgeschädigte für die Bundestagswahl 2017
Stimmzettelschablonen für Sehgeschädigte können unter der Telefonnummer 0761 36122 angefordert werden.

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017

Bekanntmachung
der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017

=> Bekanntmachung (PDF-Dokument, 62,98 KB, 24.08.2017)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Langenbrettach
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Langenbrettach, Rathausstr. 1, 74243 Langenbrettach eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.