Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
Dazu gehören:
Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Beispiel: S - AB 4999E.
Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.
Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:
Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft. Beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:
Hinweis: Sie können bis zu 2.000 Euro beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.
Ihr Fahrzeug verfügt über einen alternativen Antrieb beziehungsweise eine alternative Energiequelle.
Sie führen ein Fahrzeug der Fahrzeugklasse M1, N1, N2 bis zu einem Gesamtgewicht bis max. 4250 kg oder ein Fahrzeug der Fahrzeugklasse L3e, L4e, L5e, L7e.
Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges erhalten Sie ein Elektrokennzeichen nur, wenn sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung ergibt, dass das Fahrzeug
Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde:
keine
Zulassung inklusive Stempelung der Kennzeichen: EUR 27,50
in der Regel: keine
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesverkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 08.07.2019 freigegeben.