Betreuung in der Kernzeit
Verlässliche Grundschule und Ganztagsbetreuung
An den beiden Schulstandorten im OT Brettach und OT Langenbeutingen werden folgende Betreuungsmodelle angeboten:
Betreuungsmodell
Betreuungsmodell | Kosten |
ab 7 Uhr bis Unterrichtsbeginn | 15 € je Wochentag / Monat |
Schulende bis 14:30 Uhr | 40 € je Wochentag / Monat |
Schulende bis 16:00 Uhr nur im OT Langenbeutingen | 50 € je Wochentag / Monat |
- Ermäßigungen:
> 50% Ermäßigung, wenn ein Geschwisterkind eine Betreuungseinrichtung der Gemeinde Langenbrettach
besucht (Kindertagesstätte)
> 50% Ermäßigung für Alleinerziehende, unter der angegeben Meldeadresse alleinlebend
> 50% Ermäßigung Schichtarbeit, das Kind besucht maximal bis zur Hälfte der monatlichen Betreuungszeit die
Kernzeitbetreuung (mit Einreichung Schichtplan)
> Besuchen zwei Kinder die Kernzeitbetreuung ist das erste Kind ein Vollzahler, das Geschwisterkind erhält eine
Ermäßigung von 50%
- Voraussetzung ist eine verbindliche Mindestanmeldezahl von drei Kindern pro Tag und Betreuungsmodell
- Bei der Anmeldung muss verbindlich festgelegt werden, an welchen Tagen eine Kernzeitbetreuung mit welchem Betreuungsmodell benötigt wird
- Die Hausaufgabenbetreuung ist Bestandteil der verlässlichen Grundschul- und Ganztagesbetreuung
- Als Nachweis des tatsächlichen Betreuungsbedarfs ist mit der Anmeldung eine Arbeitgeberbescheinigung von beiden sorgeberechtigten Personen einzureichen
- Eine Änderung der Betreuungstage, bei unterjähriger Stundenplanänderung, wird zum Folgemonat wirksam. Sonstige Unterjährige Anpassungen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende
- Das Vertragsverhältnis im Rahmen der verlässlichen Grundschulbetreuung kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden
- Das Vertragsverhältnis im Rahmen der Ganztagesbetreuung ist für ein Schuljahr bindend und kann zum 30.04. auf Schuljahresende gekündigt werden
- Über die Aufnahme der Kinder entscheidet die Gemeindeverwaltung nach Maßgabe der freien Kapazitäten, eine Warteliste wird geführt
- Ein Mittagessen (Hofmann-Menü) kann für 3,90 € pro Essen erworben werden, die Abrechnung erfolgt monatlich per Sepa-Lastschriftmandat
Kontakt während der Betreuungszeiten:
Kernzeit Brettach
Telefonnummer: 07139 452864
kernzeitbrettach(@)langenbrettach.de
Kernzeit Langenbeutingen
Telefonnummer: 07946 940549
Hausaufgabenbetreuung
Die Hausaufgabenbetreuung ist Bestandteil der Kernzeitbetreuung.
Mittagessen
In der Grundschulbetreuung wird täglich ein Mittagessen angeboten. Generell besteht kein Zwang zur Inanspruchnahme des Mittagessens. Wird Mittagessen gewünscht kann morgens bei der Betreuerin ein Essen für den laufenden Tag bestellt werden. Die Kinder können innerhalb der angebotenen Menüs frei wählen. Sollte ein Kind, das bereits ein Mittagessen für den laufenden Tag bestellt hat, doch nicht daran teilnehmen können, muss das Essen dann trotzdem bezahlt werden, wenn bereits mit der Zubereitung des Mittagessens begonnen wurde. Der Preis für ein Mittagessen beträgt 3,90 €. Die Mittagessen werden monatlich von der Gemeinde abgerechnet. Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. Die Kosten für das Mittagessen werden per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Hierfür ist von den Eltern ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat an die Gemeinde zu erteilen.
Elternbeitrag
Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (vor Schulbeginn bis 08:45 Uhr):
- Betreuungsgebühr pro Tag in der Woche: 15 €/im Monat
Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (nach Schulende bis 14:30 Uhr):
- Betreuungsgebühr pro Tag in der Woche: 40 €/im Monat
Betreuung im Rahmen der Ganztagsbetreuung (nach Schulende bis 16:00 Uhr)
- Betreuungsgebühr pro Tag in der Woche: 50 €/im Monat
Sofern ein weiteres Geschwisterkind eine Betreuungseinrichtung der Gemeinde Langenbrettach besucht, bei Alleinerziehenden (alleinlebend) und bei Schichtarbeit ermäßigen sich die Gebühren um 50%.
Es kann für jedes Kind nur eine Möglichkeit zur Reduzierung der Beiträge in Anspruch genommen werden. Ausführlichere Informationen können Sie der Kernzeitordnung entnehmen.
Ferienbetreuung:
Die Gemeinde Langenbrettach bietet für die Herbst-, Fasching- und Osterferien eine Ferienbetreuung an, soweit genügend Anmeldungen zusammen kommen. Es können auch Schüler angemeldet werden, die sonst nicht für die Grundschulbetreuung angemeldet sind. Ein genereller Anspruch für die Ferienbetreuung besteht nicht. Für die Ferienbetreuung ist eine gesonderte Gebühr zu entrichten.
Kosten für die Ferienbetreuung:
Entscheidet sich die Gemeinde aufgrund der Anmeldungen für die Durchführung einer Ferienbetreuung, staffelt sich der Beitrag wie folgt.
- Betreuung bis 14:30 Uhr - 80,00€ / Woche
- Betreuung bis 16:00 Uhr - 100,00€ / Woche

