Kommunale Wärmeplanung
Endbericht der Wärmeplanung
Der Kommunale Wärmeplanung für Langenbrettach wurde im Konvoi aus den Kommunen Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Gundelsheim, Neuenstadt a.K., Hardthausen a.K., Langenbrettach, Offenau und Untereisesheim erarbeitet. Die Ergebnisse wurden durch das beauftragte Planungsbüro EnergyEffizienz GmbH am 05.02.2026 den Gremienmitgliedern aller Kommunen vorgestellt.
Die Bestandsanalyse umfasst eine Analyse des derzeitigen Gebäudebestands der Gemeinde Langenbrettach sowie eine Ableitung des aktuellen Wärmebedarfs. Außerdem bildet sie die bestehende Netzinfrastruktur ab.
Die Potenzialanalyse gibt einen Gesamtüberblick über die technischen Flächenpotentiale der Gemeinde Langenbrettach für eine zentrale klimaneutrale Wärme- und Stromversorgung. Des Weiteren werden dezentrale erneuerbare Energiepotentiale dargestellt und das Abwärmepotential von Industrie und Gewerbe betrachtet.
Aufbauend auf der Bestands- und Potenzialanalyse wurde ein Zielszenario entwickelt, wie der künftige Wärmebedarf klimaneutral gedeckt werden kann. Dies geschieht durch die Ableitung der zukünftigen Wärmebedarfe sowie der vorhandenen, lokalen Potenziale und unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Abschließend wurde eine Wärmewendestrategie mit Maßnahmen und Handlungsempfehlungen entwickelt. Die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung werden in dem vorliegendem Abschlussbericht zusammengefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand durch Öffentliche Veranstaltungen im November 2025 und Ende Februar 2026 mit anschließender Auslegung der Ergebnisse statt.
Abschlussbericht:
Es sind 7 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und keine Fragen aus der Bevölkerung eingegangen. Die Stellungnahmen wurden in der beiliegenden Abwägungstabelle zusammengefasst und wie folgt beantwortet.
Den gesamten Abschlussbericht finden Sie hier (PDF-Dokument, 4,86 MB, 28.05.2026).
Der Gemeinderat hat am 18.05.2026 die Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Langenbrettach gemäß dem Abschlussbericht beschlossen. Die Kommunale Wärmeplanung wird als strategisches Planungsinstrument in der Verwaltung integriert.
Endbericht der Wärmeplanung
Eine umfassende Wärmewende in Deutschland ist von großer Bedeutung und Dringlichkeit, da der Wärmesektor hierzulande einen Großteil des Endenergieverbrauchs ausmacht, dieser bislang aber nur in unzureichendem Maße klimaverträglich durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Damit im Wärmesektor die nationalen Klimaschutzziele erfüllt werden, sind weitreichende Maßnahmen erforderlich.
Als eine dieser Maßnahmen für die Wärmewende wurden mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) die Bundesländer dazu verpflichtet, kommunale Wärmepläne zu erstellen. Diese Verpflichtung wird durch Landesgesetze zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes auf die einzelnen Gemeinden und Städte übertragen. So soll das Bundesziel einer Treibhausgasneutralität bis 2045 entscheidend unterstützt werden.
Ein kommunaler Wärmeplan (KWP) kann der Gemeinde Langenbrettach bei der Wärmewende als zentrale Orientierungs- und Planungshilfe dienen, um zukunftsgerichtete Entscheidungen im Energiebereich zu treffen, städtebauliche Maßnahmen zu unterstützen und die Weichen für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung zu stellen. Dabei werden die lokalen strukturellen, räumlichen und energetischen Gegebenheiten systematisch berücksichtigt. Der kommunale Wärmeplan leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Zielsetzungen der Gemeinde Langenbrettach sowie zur langfristigen Sicherstellung einer zuverlässigen, bezahlbaren und klimafreundlichen Wärmeversorgung.
Die Gemeinde Langenbrettach hat sich bereits frühzeitig mit den Anforderungen und Möglichkeiten der kommunalen Wärmeplanung auseinandergesetzt. Als fachliche Orientierung dienten dabei insbesondere die in Baden-Württemberg seit Februar 2023 geltenden Vorgaben des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes (KlimaG BW), welches für die kommunale Wärmeplanung ein Zieljahr 2040 vorsieht. Diese landesspezifischen Regelungen bilden den planerischen Referenzrahmen für die vorliegende Wärmeplanung und ermöglichen eine frühzeitige, strategische Ausrichtung der kommunalen Wärmeversorgung auf eine klimafreundliche und zukunftsfähige Entwicklung.
Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Langenbrettach gemeinsam mit den Städten Bad Friedrichshall, Gundelsheim, Neuenstadt am Kocher und Bad Wimpfen sowie den Gemeinden Untereisesheim, Offenau und Hardthausen im Rahmen eines interkommunalen Zusammenschlusses(„Konvoi“) einen kommunalen Wärmeplan erarbeitet. Im Rahmen einer Ausschreibung beauftragte der Konvoi die EnergyEffizienz GmbH aus Lampertheim mit der Erstellung der Wärmeplanung, unterstützt durch die greenventory GmbH aus Freiburg im Breisgau im Unterauftrag.
Zugleich erfüllt die Gemeinde Langenbrettach mit der abschließend vorliegenden Wärmeplanung die Verpflichtung gemäß Wärmeplanungsgesetz und alle Förderbedingungen gemäß Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Der Endbericht kann online hier eingesehen werden, zusätzlich liegt eine Papierfassung im Rathaus, Rathausstr. 1, OT Brettach - 1. Stock Flur zur Einsicht aus.
Hinweise, Anregungen oder Bedenken können bis spätestens 10.04.2026 bei heike.froehlich(@)langenbrettach.de vorgebracht werden.
Die kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Langenbrettach kommt
Bis zum Jahr 2040 wird angestrebt, die Energieversorgung in Baden-Württemberg und der Gemeinde Langenbrettach klimaneutral zu gestalten und dadurch neue Chancen und Perspektiven für die Bürger*innen zu schaffen. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen wir die Wärmeversorgung unserer Gebäude neu denken. Im Sinne der Bürger*innen erfordert dies eine grundlegende Umgestaltung der kommunalen Wärmeversorgung. Die Gemeinde Langenbrettach lässt dafür zusammen mit sieben weiteren Kommunen aktuell einen kommunalen Wärmeplan erstellen. Auf diese Weise erhalten Bürger*innen Planungssicherheit und können transparent die Entscheidungen auf kommunaler Ebene nachvollziehen. Gemäß den Vorgaben des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) mussten die großen Kreisstädte bis zum 31.12.2023 einen so genannten kommunalen Wärmeplan vorlegen. Kleinere Kommunen wie Langenbrettach haben die Möglichkeit, die Kommunale Wärmeplanung im Zusammenschluss mit anderen kleineren Kommunen zu erstellen und eine Förderung des Landes Baden-Württemberg zu erhalten.
Was ist ein kommunaler Wärmeplan?
Ein kommunaler Wärmeplan bildet die strategische Grundlage für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung einer Kommune. Er umfasst eine Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs, stellt eine Prognose für den zukünftigen Wärmebedarf auf und gewährleistet die Versorgungssicherheit der Bürger*innen. Darüber hinaus bietet er wichtige Informationen über die vorhandene Netzinfrastruktur, aber auch über die Potenziale zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien, um darauf basierend ein Zielszenario zu definieren. Das Zielszenario legt fest, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung für die Kommune umgesetzt werden kann. Darauf aufbauend wird eine Wärmewendestrategie entwickelt, die konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen formuliert, um das festgelegte Ziel zu erreichen. Dabei werden auch soziale Aspekte einbezogen, sodass alle Bürger*innen gleichermaßen vom Wandel der Wärmeversorgung profitieren können.
Datenschutz
Die Regelungen in § 33 KlimaG BW sowie im Wärmeplanungsgesetz (WPG) schaffen die nach allgemeinem Datenschutzrecht erforderliche Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Einholung von Daten, die für die Erstellung Kommunaler Wärmepläne notwendig sind. Ein weiterer Teil basiert darauf, dass Gewerbe und Industrie freiwillig dazu beitragen, Daten bereitzustellen. Sie als Bürger*innen müssen allerdings nicht aktiv werden.
Die Darstellungen, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und als Planwerk zur Verfügung gestellt werden, erlauben keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Bürger*innen oder auf den Geschäftsbetrieb von Unternehmen.
Weitere Informationen
Das Unternehmen EnergyEffizienz GmbH ist von den Konvoi-Kommunen Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Gundelsheim, Hardthausen, Langenbrettach, Neuenstadt am Kocher, Offenau und Untereisesheim auf Basis einer Ausschreibung mit der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt worden.
Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung und zum Datenschutz finden Sie im Leitfaden des Umweltministeriums Baden-Württemberg.
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 33 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW)
Die EnergyEffizienz GmbH (Auftragnehmer) wurde von der Stadtverwaltung Bad Friedrichshall in einer Ausschreibung mit der Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung, als Konvoi für insgesamt acht Kommunen (Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Gundelsheim, Hardthausen, Langenbrettach, Neuenstadt am Kocher, Offenau und Untereisesheim), gemäß § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) beauftragt.
Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 Abs. 6 KlimaG BW folgende Regelungen vor:
Abs. 6: Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Kommunen die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.
Unter Beachtung von Art. 13 Abs. 3 und Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung teilt die Gemeinde Langenbrettach Folgendes mit:
Die Gemeinde Langenbrettach beabsichtigt nicht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gemäß § 27 KlimaG BW). Andernfalls stellt die Gemeinde Langenbrettach betroffenen Personen vor einer Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung, Art. 13 Abs. 2 zur Verfügung.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die EnergyEffizienz GmbH (Auftragnehmer) auf der Grundlage von § 33 KlimaG BW erhoben. Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in § 33 KlimaG BW dargelegt.
Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und der für Gemeinde Langenbrettach zuständigen Energieunternehmen (Strom-, Wärme- und Gasnetzbetreiber).
Gemeinde Langenbrettach, den 06.03.2025
