Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen besuchen die ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse der in Betracht kommenden Schulart. Ist dies wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht möglich, stehen diesen Schülerinnen und Schülern besondere schulische Fördermaßnahmen zur sprachlichen Entwicklung zur Verfügung.
Besondere Fördermaßnahmen zur sprachlichen Förderung im Bereich des Kultusministeriums sind:
Das Land Baden-Württemberg fördert darüber hinaus den muttersprachlichen Zusatzunterricht, den die Konsulate in eigener Verantwortung anbieten.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 19.05.2020 freigegeben.