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das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat
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keine
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Sie können die Entscheidung schriftlich (Brief oder Fax), persönlich oder per E-Mail anfordern. Sie sollten folgende Angaben machen:
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Tipp: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten Jahren sind im Internet veröffentlicht. Sie können sie dort kostenlos einsehen und ausdrucken. Wie bei jedem anderen Gericht können Sie die Entscheidungen aber auch schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern. Daneben veröffentlichen juristische Fachzeitschriften besonders wichtige Entscheidungen.
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Amtsgericht Heilbronn
Wilhelmstr.
2 - 6
74072
Heilbronn
Tel.: 07131/641
Fax: 07131/64-34000
poststelle@agheilbronn.justiz.bwl.de
Sprechzeiten:
Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag: 09.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr, Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Arbeitsgericht Heilbronn
Paulinenstraße
18
74076
Heilbronn
Tel.: (0 71 31) 12 32-0
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Finanzgericht Baden-Württemberg
Börsenstraße
6
70174
Stuttgart
Tel.: 0711/6685- 0
Fax: 0711/6685-166
poststelle@fgstuttgart.justiz.bwl.de
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Freiburg
Habsburgerstraße
103
79104
Freiburg
Tel.: (07 61) 70 80-3 15
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Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Mannheim
E 7,
21
68159
Mannheim
Tel.: (06 21) 2 92-0
Fax: (06 21) 2 92-34 71
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Stuttgart
Börsenstraße
6
70174
Stuttgart
Tel.: (07 11) 66 85-0
Fax: (07 11) 66 85-4 00
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Landgericht Heilbronn
Wilhelmstraße
8
74072
Heilbronn
Tel.: 07131/641
Fax: 07131/6435050
poststelle@lgheilbronn.justiz.bwl.de
Oberlandesgericht Stuttgart
Olgastraße
2
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Sprechzeiten:
Das Oberlandesgericht ist von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet (ggf. bis Sitzungsende). Wir haben gleitende Arbeitszeit: Kontaktzeiten - bitte auch bei Anrufen beachten - : Mo. - Do.: 9.00 - 15.30 Uhr, Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr.
Sozialgericht Heilbronn
Paulinenstraße
18
74076
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15
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Sprechzeiten der Service-Einheiten: Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr Sprechzeiten der Rechtsantragstelle: Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.09.2016 freigegeben.